Rechtsprechung
VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 5 K 19.285 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- BAYERN | RECHT
RL 2003/88/EG Art. 7 Abs. 1, Abs. 2; UrlMV § 9; BayBG Art. 66
Grenzen der Urlaubsabgeltung bei Beamten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12
Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit; …
Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 5 K 19.285
Durch die Regelung wird aber ein Urlaubsabgeltungsanspruch für diesen Mindesturlaub begründet, da die Beendigung des Beamtenverhältnisses durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand nach § 21 Nr. 4 BeamtStG eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Sinne des Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG ist (BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 2 C 10/12 - NVwZ 2013, 1295).Deshalb sind Urlaubstage, die über den nach Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaub hinausgehen, nicht vom Urlaubsabgeltungsanspruch nach Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG erfasst (BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 2 C 10/12 - NVwZ 2013, 1295 Rn. 12).
Unerheblich ist, ob es sich dabei um neuen oder um alten, also aus dem vorangegangenen Urlaubsjahr übertragenen Urlaub gehandelt hat (BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 2 C 10/12 - NVwZ 2013, 1295 Rn. 24).
Unerheblich ist, ob es sich dabei um neuen oder um alten, also aus dem vorangegangenen Urlaubsjahr übertragenen Urlaub gehandelt hat (BVerwG, Urt. v. 31.1.2013, Az.: 2 C 10/12, NVwZ 2013, 1295 Rn. 23, beck-online).
- EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle …
Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 5 K 19.285
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist aber mittlerweile geklärt, dass auch Beamte Arbeitnehmer im Sinne der RL 2003/88/EG sind und damit einen Urlaubsabgeltungsanspruch haben (…EuGH, B.v. 14.7.2005 - Rs. C-52/04 - Slg. 2005, I-7111, Rn. 57ff.; U.v. 3.5.2012 - Rs. C-337/10, Neidel - Abl. EU 2012, Nr. C 174 S. 4 = NVwZ 2012, 688, Rn. 22).Der EuGH hat im Urteil vom 03.05.2012 (Rs. C-337/10 - NVwZ 2012, 688 Rn. 35ff.) hervorgehoben, dass die Arbeitszeitrichtlinie sich auf die Aufstellung von Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz beschränkt; es sei Sache der Mitgliedstaaten zu entscheiden, ob sie den Beamten weitere Ansprüche auf bezahlten Urlaub gewähren sowie ob und unter welchen Voraussetzungen sie eine finanzielle Vergütung für den Fall vorsehen, dass einem in den Ruhestand tretenden Beamten diese zusätzlichen Ansprüche krankheitsbedingt nicht haben zugute kommen können.
Da es somit den Mitgliedstaaten freisteht, je nach der Ursache für die Fehlzeiten des krankgeschriebenen Arbeitnehmers einen bezahlten Jahresurlaub vorzusehen, der länger als die durch die RL 2003/88/EG gewährleistete Mindestdauer von vier Wochen oder genauso lang wie diese ist, ist es zum einen ihre Sache, zu entscheiden, ob sie den Beamten zusätzlich zum Anspruch auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen weitere Ansprüche auf bezahlten Urlaub gewähren und ob sie dabei einen Anspruch des in den Ruhestand tretenden Beamten auf eine finanzielle Vergütung für den Fall vorsehen, dass ihm diese zusätzlichen Ansprüche nicht haben zugutekommen können, weil er aus Krankheitsgründen keinen Dienst geleistet hat, und zum anderen, die Voraussetzungen für eine solche Gewährung festzulegen (EuGH, Urt. v. 3.5. 2012 - C-337/10, NVwZ 2012, 688 Rn. 33-37, beck-online).
- VG Regensburg, 01.10.2014 - RN 1 K 13.1973
Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 5 K 19.285
Ohne dass es einer genauen Zuordnung zum laufenden oder vorangegangenen Urlaubsjahr bedarf, können Urlaubstage noch dem Vorjahr zugeordnet werden, wenn der Mindesturlaub des Vorjahres noch nicht eingebracht wurde (vgl. VG Regensburg, U.v. 10.10.2014 - RN 1 K 13.1973 - juris Rn. 52).
- EuGH, 11.04.2013 - C-335/11
Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder …
Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 5 K 19.285
Dies verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und sei vom EuGH bereits 2013 mit dem Urteil C-335/11 und C-337/11 klargestellt worden. - EuGH, 01.12.2005 - C-14/04
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE EINSTUFUNG VON BEREITSCHAFTSDIENSTEN ALS …
Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 5 K 19.285
Nach der Rechtsprechung des EuGH (U.v. 1.12.2005 - Rs. C-14/04, Dellas - Slg. 2005, I-10253, Rn. 53) bleibt zwar nach Art. 15 RL 2003/88/EG u.a. das Recht der Mitgliedstaaten unberührt, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer günstigere Rechts- und Verwaltungsvorschriften anzuwenden oder zu erlassen. - EuGH, 14.07.2005 - C-52/04
Personalrat der Feuerwehr Hamburg - Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung - …
Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 5 K 19.285
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist aber mittlerweile geklärt, dass auch Beamte Arbeitnehmer im Sinne der RL 2003/88/EG sind und damit einen Urlaubsabgeltungsanspruch haben (EuGH, B.v. 14.7.2005 - Rs. C-52/04 - Slg. 2005, I-7111, Rn. 57ff.;… U.v. 3.5.2012 - Rs. C-337/10, Neidel - Abl. EU 2012, Nr. C 174 S. 4 = NVwZ 2012, 688, Rn. 22). - BVerwG, 31.07.1997 - 2 B 138.96
Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 5 K 19.285
Nach früherer Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwG, B.v. 31.7.1997 - 2 B 138/96 - juris) wurde ein Urlaubsabgeltungsanspruch eines Beamten mangels nationaler Regelung abgelehnt. - EuGH, 11.04.2013 - C-337/11
Rechtswirksamkeit von Arbeitsverträgen mit verkürzter Kündigungsfrist bei …
Auszug aus VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 5 K 19.285
Dies verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und sei vom EuGH bereits 2013 mit dem Urteil C-335/11 und C-337/11 klargestellt worden.
- VG Gelsenkirchen, 25.05.2022 - 1 K 975/19
Finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub; Verfall von Erholungsurlaub; …
vgl. VG Regensburg, Urteil vom 10. Oktober 2014 - RN 1 K 13.1973 - juris Rn. 52; VG München, Urteil vom 24. März 2021 - M 21a K 19.532 -, juris, Rn. 31; VG Bayreuth, Urteil vom 14. Juli 2020 - B 5 K 19.285 -, juris, Rn. 28. - VG Gelsenkirchen, 25.05.2022 - 1 K 2617/19 vgl. VG Regensburg, Urteil vom 10. Oktober 2014 - RN 1 K 13.1973 - juris Rn. 52; VG München, Urteil vom 24. März 2021 - M 21a K 19.532 -, juris, Rn. 31; VG Bayreuth, Urteil vom 14. Juli 2020 - B 5 K 19.285 -, juris, Rn. 28.